Deregulierung, aber richtig

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Europäisches Übereinkommen über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 119/1992 · in Kraft seit 1992-03-01

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Europaratsuebereinkommen zur Gleichwertigkeit von Studienzeiten; foerdert die Mobilitaet Studierender und belastet niemanden.

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