Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über technische Zusammenarbeit (Bhutan)

· Vertrag – Bhutan · BGBl. Nr. 121/1991 · in Kraft seit 1991-04-01

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen ueber technische Zusammenarbeit mit Bhutan ist ein legitimes Kooperationsinstrument und beschraenkt keine inlaendischen Freiheiten.

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