Abkommen über technische Zusammenarbeit (Bhutan)
· Vertrag – Bhutan · BGBl. Nr. 121/1991 · in Kraft seit 1991-04-01
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen ueber technische Zusammenarbeit mit Bhutan ist ein legitimes Kooperationsinstrument und beschraenkt keine inlaendischen Freiheiten.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz