Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 308/1990 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. RL 2005/36/EG ueber die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Begründung

Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von Pruefungszeugnissen. Die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen zwischen EU-Staaten ist heute unionsrechtlich geregelt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 — ARTIKEL 1 ↗ RIS

ARTIKEL 1 Begriffsbestimmungen In diesem Abkommen bedeutet

KI-Analyse · 2026-07-20 · 19 §§ im Datensatz