Gleichwertigkeiten im Hochschulbetrieb
· K · BGBl. Nr. 588/1990 · in Kraft seit 1990-09-19
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung von 1990 teilt einmalig mit, welche niederländischen Hochschulen seit Inkrafttreten des österreichisch-niederländischen Hochschuläquivalenzabkommens ihren Namen geändert haben. Die historische Namensänderungsbenachrichtigung ist vollzogen, und die damaligen Hochschulnamen sind längst wieder überholt. Das Dokument hat keine fortlaufende Regelungswirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
(1) Gemäß Z 10 des Notenwechsels zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich ist das Abkommen samt Notenwechsel auch auf diejenigen niederländischen Hochschulen anzuwenden, die eine Änderung ihres Namens erfahren haben. (2) Folgende in der Z 8 des im Abs. 1 genannten Notenwechsels angeführte niederländische Hochschulen haben seit dem Inkrafttreten des Abkommens ihren Namen geändert: Früherer Name Geänderter Name Reichsuniversität in Rotterdam Erasmus Universität Rotterdam Technische Reichshochschulen in Technische Reichsuniver- Delft, Eindhoven und Enschede sitäten in Delft, Eindhoven und Enschede Reichslandwirtschaftshoch- Reichslandwirtschaftsuni- schule in Wageningen versität in Wageningen Gemeindeuniversität in Universität in Amsterdam Amsterdam Besondere Hochschule für Katholische Universität Gesellschafts- und Geistes- Brabant in Tilburg wissenschaften in Tilburg Katholische theologische Katholische Theologische Hochschulen in Tilburg,
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz