Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Vermögensrechtliche Beziehungen - Regelung (4. Zusatzvertrag)

· Vertrag – Heiliger Stuhl · BGBl. Nr. 86/1990 · in Kraft seit 1990-01-24

79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften · Gesamte Fassung im RIS ↗

ÄNDERN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der 4. Zusatzvertrag mit dem Heiligen Stuhl erhöhte 1990 die jährlichen Zahlungen von 128 auf 158 Millionen Schilling. Da Österreich 2002 auf den Euro umgestellt hat, sind die im Text genannten Schilling-Beträge veraltet und sollten in Euro ausgewiesen werden. Die vertragliche Grundlage selbst bleibt gültig, bedarf aber dieser formalen Bereinigung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel I ↗ RIS

Artikel I Der in Artikel II Absatz 1 lit. a des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960 in der Fassung des Zusatzvertrages vom 24. Juli 1981 *1) genannte Betrag von 128 Millionen Schilling wird, beginnend mit dem Jahr 1990, auf 158 Millionen Schilling erhöht. --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 49/1982

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz