Abkommen zwischen Österreich und Spanien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
· Vertrag – Spanien · BGBl. Nr. 17/1990 · in Kraft seit 1990-03-01
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen erkennt akademische Grade gegenseitig an. Die Anerkennung von Qualifikationen zwischen EU-Staaten ist heute unionsrechtlich geregelt; die bilaterale Regelung ist überholt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 9 §§ im Datensatz