Deregulierung, aber richtig

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Lehrplan für Bewegung und Sport an allgemein bildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten) und Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten

· V · BGBl. Nr. 37/1989 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 217/2016 · in Kraft seit 2016-09-01

70/02 Schulorganisation; 71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen · Gesamte Fassung im RIS ↗

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