Zeugnisformularverordnung
· V · BGBl. Nr. 415/1989 · in Kraft seit 1989-08-19
70/06 Schulunterricht · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung gibt nur das Aussehen der Schulzeugnis-Formulare vor. Einheitliche Zeugnisse machen Abschlüsse vergleichbar und fälschungssicherer und betreffen vor allem die Schulen selbst. Für die Freiheit der Bürger ist das praktisch ohne Bedeutung, daher behalten.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Anl. 4 ↗ RIS
Anlage 4 (Anm.: Jahreszeugnis und die Änderung, BGBl. Nr. 272/1993, als PDF dokumentiert Z 4 der Novelle BGBl. II Nr. 261/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anlage 4 wird in der Überschrift die Wendung „der Sonderschule für mehrfach behinderte/schwerstbehinderte Kinder“durch die Wendung „der Sonderschule für mehrfach behinderte Kinder/Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ ersetzt.“. Z 7 der Novelle BGBl. II Nr. 260/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 3, 4 und 16 wird das das Unterschriftsfeld betreffende Wort „Schulleiter“ jeweils durch das Wort „Schul(cluster)leiter“ ersetzt.“.) 28.08.2019 10009680 NOR40217231
Anl. 5 ↗ RIS
Anlage 5 (Anm.: Semesterzeugnis über das Wintersemester/Sommersemester als PDF dokumentiert Z 9 der Novelle BGBl. II Nr. 78/2018 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 2, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 wird jeweils die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.“. Z 6 der Novelle BGBl. II Nr. 260/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 2, 5, 7 und 17 wird die das Unterschriftsfeld betreffende Wendung „Schulleiter/Schulleiterin“ jeweils durch die Wendung „Schul(cluster)leiter/Schul(cluster)leiterin“ ersetzt.“.) 28.08.2019 10009680 NOR40217232
Anl. 2 ↗ RIS
Anlage 2 (Anm.: Jahreszeugnis als PDF dokumentiert) 10.05.2021 10009680 NOR40233478
KI-Analyse · 2026-06-12 · 41 §§ im Datensatz