Deregulierung, aber richtig

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Zeugnisformularverordnung

· V · BGBl. Nr. 415/1989 · in Kraft seit 1989-08-19

70/06 Schulunterricht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung gibt nur das Aussehen der Schulzeugnis-Formulare vor. Einheitliche Zeugnisse machen Abschlüsse vergleichbar und fälschungssicherer und betreffen vor allem die Schulen selbst. Für die Freiheit der Bürger ist das praktisch ohne Bedeutung, daher behalten.

Kategorien

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Belegende Paragraphen

Anl. 4 ↗ RIS

Anlage 4 (Anm.: Jahreszeugnis und die Änderung, BGBl. Nr. 272/1993, als PDF dokumentiert Z 4 der Novelle BGBl. II Nr. 261/2015 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In Anlage 4 wird in der Überschrift die Wendung „der Sonderschule für mehrfach behinderte/schwerstbehinderte Kinder“durch die Wendung „der Sonderschule für mehrfach behinderte Kinder/Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ ersetzt.“. Z 7 der Novelle BGBl. II Nr. 260/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 3, 4 und 16 wird das das Unterschriftsfeld betreffende Wort „Schulleiter“ jeweils durch das Wort „Schul(cluster)leiter“ ersetzt.“.) 28.08.2019 10009680 NOR40217231

Anl. 5 ↗ RIS

Anlage 5 (Anm.: Semesterzeugnis über das Wintersemester/Sommersemester als PDF dokumentiert Z 9 der Novelle BGBl. II Nr. 78/2018 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 2, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 wird jeweils die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.“. Z 6 der Novelle BGBl. II Nr. 260/2019 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 2, 5, 7 und 17 wird die das Unterschriftsfeld betreffende Wendung „Schulleiter/Schulleiterin“ jeweils durch die Wendung „Schul(cluster)leiter/Schul(cluster)leiterin“ ersetzt.“.) 28.08.2019 10009680 NOR40217232

Anl. 2 ↗ RIS

Anlage 2 (Anm.: Jahreszeugnis als PDF dokumentiert) 10.05.2021 10009680 NOR40233478

KI-Analyse · 2026-06-12 · 41 §§ im Datensatz