Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Tunesien)
· Vertrag – Tunesien · BGBl. Nr. 534/1988 · in Kraft seit 1988-11-01
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen fördert die Zusammenarbeit in Kultur, Wissenschaft und Erziehung mit Tunesien. Es wirkt rein fördernd und beschränkt keine Freiheiten.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 20 §§ im Datensatz