Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen der Österreich und Niederlande über die Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

· Vertrag – Niederlande · BGBl. Nr. 662/1986 · in Kraft seit 1987-02-01

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
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Begründung

Die bilaterale Anerkennung akademischer Gleichwertigkeiten mit den Niederlanden (1986) ist durch den EU-Rahmen zur gegenseitigen Anerkennung und die europäische Hochschulmobilität überholt. Als vorunionale Regelung zwischen zwei EU-Staaten ist sie entbehrlich.

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