Universität Innsbruck und Padua – gemeinsames Studienprogramm
· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 3/1986 · in Kraft seit 1986-01-01
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Vereinbarung führt ein gemeinsames Diplomstudium der Rechtswissenschaften zwischen Innsbruck und Padua durch. Rein bildungsfördernd, kein Freiheitseingriff.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 9 §§ im Datensatz