Deregulierung, aber richtig

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Europäisches Übereinkommen über die Fortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 459/1986 · in Kraft seit 1986-08-10

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Europaratsuebereinkommen zur Fortzahlung von Auslandsstipendien; erweitert die Mobilitaet Studierender und schraenkt keine Freiheit ein.

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