Deregulierung, aber richtig

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Konzentrierte Aktion auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz und der Mustererkennung (COST-Aktion 13)

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 488/1986 · in Kraft seit 1986-09-01

79/02 Forschung · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Konzertierte Aktion (COST 13) mit Beteiligung befristet bis 21. November 1986; laengst ausgelaufen und ohne fortbestehenden Gehalt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Artikel 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Gemeinschaft und die beteiligten Nichtmitgliedstaaten, nachstehend „Vertragsparteien“ genannt, beteiligen sich für einen Zeitraum bis zum 21. November 1986 an einer konzertierten Aktion auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz und der Mustererkennung. Diese Aktion ist in Anhang A im einzelnen beschrieben. Die Staaten bleiben voll für die in ihren jeweiligen nationalen Instituten und Gremien durchgeführten Forschungsarbeiten verantwortlich; ausgenommen hiervon sind Forschungsarbeiten, die mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, nachstehend „Kommission“ genannt, im Wege von Forschungsverträgen durchgeführt werden. 29.05.2017 10009597 NOR12121720 N7198612152L

KI-Analyse · 2026-07-20 · 13 §§ im Datensatz