Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse für die Zulassung zu den Universitäten

· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 318/1984 · in Kraft seit 1984-09-01

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Anerkennung von Bildungsabschlussen zwischen EU/EWR-Staaten ist durch EU-Recht und die Lissabonner Anerkennungskonvention geregelt.

Begründung

Bilaterales Abkommen uber die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse fur den Universitatszugang. Die gegenseitige Anerkennung von Bildungsnachweisen ist heute durch EU-Freizugigkeit und multilaterale Anerkennungsregeln abgedeckt.

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Durch anderes Recht ersetzt

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