Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse für die Zulassung zu den Universitäten
· Vertrag – Ungarn · BGBl. Nr. 318/1984 · in Kraft seit 1984-09-01
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Bilaterales Abkommen uber die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse fur den Universitatszugang. Die gegenseitige Anerkennung von Bildungsnachweisen ist heute durch EU-Freizugigkeit und multilaterale Anerkennungsregeln abgedeckt.
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Durch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-30 · 6 §§ im Datensatz