Rahmenabkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Spanien)
· Vertrag – Spanien · BGBl. Nr. 240/1984 · in Kraft seit 1984-08-01
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Rahmenabkommen fördert die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit. Es schränkt keine inländische Freiheit ein.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz