Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Portugal)
· Vertrag – Portugal · BGBl. Nr. 230/1984 · in Kraft seit 1984-07-01
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen foerdert die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit und schraenkt keine Freiheit ein. Kultur und Wissenschaft sind keine unmittelbar durch EU-Recht geregelten Bereiche, sodass keine Verdraengung vorliegt.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 20 §§ im Datensatz