Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Portugal)

· Vertrag – Portugal · BGBl. Nr. 230/1984 · in Kraft seit 1984-07-01

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen foerdert die kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit und schraenkt keine Freiheit ein. Kultur und Wissenschaft sind keine unmittelbar durch EU-Recht geregelten Bereiche, sodass keine Verdraengung vorliegt.

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