Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Zusammenarbeit der Universitäten
· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 423/1983 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · in Kraft seit 2008-01-01
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen ermöglicht integrierte Studienprogramme und Universitätskooperation mit Italien. Es erweitert die Möglichkeiten der Studierenden und beschränkt keine Freiheit.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz