Deregulierung, aber richtig

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Lycée Français – Prüfungen zur Erlangung des Baccalaureats

· Vertrag – Frankreich · BGBl. Nr. 304/1983 · in Kraft seit 1983-06-10

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen über die Zusatz-Reifeprüfung österreichischer Schüler des Lycée Français zum Erwerb des Baccalauréat. Praktische bildungspolitische Regelung ohne unverhältnismäßigen Eingriff.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel I (1) Schüler (Prüfungskandidaten) österreichischer Staatsbürgerschaft des Lycée Français in Wien haben zur Erlangung des Baccalaureats eine zusätzliche Reifeprüfung gemäß Art. II bis XIII abzulegen. (2) Wenn besondere Gründe in der Person des Schülers (Prüfungskandidaten) vorliegen (zB Eintritt in das Lycée Français in Wien oder Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft in der 11. oder 12. Schulstufe), kann dieser innerhalb einer vom Stadtschulrat für Wien festzulegenden Frist anstelle der zusätzlichen Reifeprüfung eine entsprechende Externistenprüfung ablegen. 20.02.2018 10009536 NOR12120852 N7198310438Y

KI-Analyse · 2026-07-20 · 16 §§ im Datensatz