Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zwischen Österreich und Frankreich betreffend die Verfassung des Lycée Franςais

· Vertrag – Frankreich · BGBl. Nr. 44/1983 · in Kraft seit 1983-02-27

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Übereinkommen über die Verfassung des Lycée Français in Wien; regelt Anerkennung und Erfüllung der Schulpflicht. Legitime bildungspolitische Zusammenarbeit, weiterhin wirksam.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel I Das Lycée Franςais in Wien ist eine Ausbildungsstätte der Französischen Republik im Ausland. Die Bestimmungen des Kulturübereinkommens zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik vom 15. März 1947 über das französische Kulturinstitut in Österreich finden auf die Anstalt und auf das Personal französischer Staatsbürgerschaft des Lycée Franςais in Wien Anwendung. 03.07.2019 10009528 NOR12121026 N7198318720J

Art. 5 ↗ RIS

Artikel V Die Schüler des Lycée Franςais in Wien erfüllen durch den Besuch der entsprechenden Klasse des französischen Schulsystems die nach österreichischem Recht vorgeschriebene allgemeine Schulpflicht. 03.07.2019 10009528 NOR12121030 N7198318724J

KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz