Rechtsstellung einer Gemeinde der Evangelischen Kirche
· K · BGBl. Nr. 112/1983 · in Kraft seit 1983-02-26
74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Kundmachung verleiht der Evangelischen Pfarrgemeinde A.B. Wien-Favoriten-Thomaskirche Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts. Die Gemeinde besteht weiterhin; dieser Akt ist die formelle Grundlage ihrer öffentlich-rechtlichen Stellung.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Der Evangelischen Pfarrgemeinde A. B. Wien-Favoriten-Thomaskirche mit dem Amtssitz in 1100 Wien 10, Pichelmayergasse 2, kommt gemäß § 4 Abs. 1 des zitierten Bundesgesetzes ab 19. Jänner 1983 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts zu.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz