Deregulierung, aber richtig

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Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Nordmazedonien)

· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. Nr. 428/1980 · in Kraft seit 1991-09-08

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich mit Nordmazedonien (Nicht-EU-Staat) erleichtert die Anerkennung akademischer Leistungen. Es ist freiheitsfördernd und beizubehalten.

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