Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Rumänien)
· Vertrag – Rumänien · BGBl. Nr. 309/1980 · in Kraft seit 1980-09-01
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen ueber die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse mit Rumaenien stammt aus der Zeit vor dem EU-Beitritt; die Anerkennung von Zeugnissen zwischen Mitgliedstaaten ist heute durch das europaeische Anerkennungsrahmenwerk abgedeckt. Ein bilateraler Staatsvertrag ist dafuer weitgehend entbehrlich.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz