Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
· Vertrag – Bulgarien · BGBl. Nr. 379/1980 · in Kraft seit 1980-09-09
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Zusatzprotokoll erweitert das österreichisch-bulgarische Hochschulabkommen von 1976 auf bestimmte technische Studienfächer (u.a. Montangeologie, Kulturtechnik, Markscheidewesen). Beide Länder sind inzwischen EU-Mitglieder; der Bologna-Prozess und die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie regeln die gegenseitige Hochschulanerkennung umfassend und vorrangig. Das bilaterale Abkommen mit der sozialistischen Volksrepublik Bulgarien hat keine eigenständige Bedeutung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich, das am 13. Mai 1976 in Wien unterzeichnet wurde, findet auch auf die in der Anlage, die einen integrierenden Bestandteil dieses Zusatzprotokolls bildet, angeführten Studienrichtungen Anwendung.
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Dieses Zusatzprotokoll bedarf der Ratifikation und tritt nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden gleichzeitig mit dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich vom 13. Mai 1976 in Kraft. Dieses Zusatzprotokoll wird auf unbegrenzte Dauer geschlossen. Es tritt außer Kraft, wenn das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich vom 13. Mai 1976 außer Kraft tritt. Zu Urkund dessen haben die gefertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen. Geschehen zu Wien, am 18. September 1978 in zwei Urschriften, in deutscher und bulgarischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz