Deregulierung, aber richtig

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Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Kroatien)

· Vertrag – Kroatien · BGBl. Nr. 428/1980 · in Kraft seit 1991-10-08

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen aus jugoslawischer Zeit über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich betrifft die gegenseitige Anerkennung und ist gegenüber dem EU-Mitglied Kroatien durch das EU-Recht überlagert und entbehrlich.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

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