Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Kroatien)
· Vertrag – Kroatien · BGBl. Nr. 428/1980 · in Kraft seit 1991-10-08
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen aus jugoslawischer Zeit über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich betrifft die gegenseitige Anerkennung und ist gegenüber dem EU-Mitglied Kroatien durch das EU-Recht überlagert und entbehrlich.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 10 §§ im Datensatz