Deregulierung, aber richtig

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Rechtsstellung von Gemeinden der Evangelischen Kirche

· K · BGBl. Nr. 512/1977 · in Kraft seit 1977-10-14

74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1977 verleiht evangelischen Pfarrgemeinden Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts. Der vorliegende Text ist stark gekürzt; soweit die betreffenden Gemeinden fortbestehen, hat der Akt weiterhin rechtliche Wirkung als Grundlage ihrer öffentlich-rechtlichen Stellung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 12. September 1977 über die Rechtsstellung von Gemeinden der Evangelischen Kirche StF: BGBl. Nr. 512/1977 Gemäß § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche wird kundgemacht: e-rk3 BGBl. Nr. 182/1961 01.04.2025 10009443 NOR11009634 N7197710711W

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz