Deregulierung, aber richtig

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Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Nordmazedonien)

· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. Nr. 479/1976 · in Kraft seit 1991-09-08

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse mit dem Nachfolgestaat Nordmazedonien (Nicht-EU-Staat) erleichtert die Anerkennung von Schulabschlüssen. Es erweitert Chancen und ist beizubehalten.

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