Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Nordmazedonien)
· Vertrag – Nordmazedonien · BGBl. Nr. 479/1976 · in Kraft seit 1991-09-08
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse mit dem Nachfolgestaat Nordmazedonien (Nicht-EU-Staat) erleichtert die Anerkennung von Schulabschlüssen. Es erweitert Chancen und ist beizubehalten.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz