Deregulierung, aber richtig

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Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Kroatien)

· Vertrag – Kroatien · BGBl. Nr. 479/1976 · in Kraft seit 1991-10-08

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen aus jugoslawischer Zeit über die Gleichwertigkeit von Reifezeugnissen betrifft die gegenseitige Anerkennung. Gegenüber dem EU-Mitglied Kroatien ist dieser Bereich heute durch das EU-Recht überlagert; das alte bilaterale Abkommen ist entbehrlich.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

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