Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Kroatien)
· Vertrag – Kroatien · BGBl. Nr. 479/1976 · in Kraft seit 1991-10-08
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen aus jugoslawischer Zeit über die Gleichwertigkeit von Reifezeugnissen betrifft die gegenseitige Anerkennung. Gegenüber dem EU-Mitglied Kroatien ist dieser Bereich heute durch das EU-Recht überlagert; das alte bilaterale Abkommen ist entbehrlich.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz