Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet (Rumänien)

· Vertrag – Rumänien · BGBl. Nr. 622/1976 · in Kraft seit 1976-11-29

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Uebereinkommen foerdert die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und ist ein legitimes, freiheitsneutrales Kooperationsinstrument.

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