Übereinkommen über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet (Rumänien)
· Vertrag – Rumänien · BGBl. Nr. 622/1976 · in Kraft seit 1976-11-29
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Uebereinkommen foerdert die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und ist ein legitimes, freiheitsneutrales Kooperationsinstrument.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 7 §§ im Datensatz