Kultureller Austausch (Mexiko)
· Vertrag – Mexiko · BGBl. Nr. 611/1975 · in Kraft seit 1975-10-16
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen fördert den kulturellen Austausch mit Mexiko und dient einem legitimen außenpolitischen Zweck. Es schränkt keine inländische Freiheit ein.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Die Vertragsparteien fördern den Austausch von Erfahrungen und neuesten Erkenntnissen auf den Gebieten der Kultur, Kunst, Erziehung und der Massenmedien.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz