Anerkennung der Neuapostolischen Kirche
· V · BGBl. Nr. 524/1975 · in Kraft seit 1975-10-17
74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung aus dem Jahr 1975 ist der konstitutive Anerkennungsakt der Neuapostolischen Kirche in Österreich als gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft. Die Kirche besteht weiterhin; ihre Rechtsstellung beruht auf diesem Akt.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Anerkennung der Neuapostolischen Kirche BGBl. Nr. 524/1975 17.10.1975 Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 25. September 1975 betreffend die Anerkennung der Anhänger der „Neuapostolischen Kirche in Österreich“ als Religionsgesellschaft StF: BGBl. Nr. 524/1975 Auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 20. Mai 1874, RGBl. Nr. 68, betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften wird verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Die Anerkennung der Anhänger der Neuapostolischen Kirche als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Neuapostolische Kirche in Österreich“ wird hiemit ausgesprochen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz