Deregulierung, aber richtig

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Evangelische Kirche – Gemeinden

· K · BGBl. Nr. 695/1974 · in Kraft seit 1974-11-23

74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus dem Jahr 1974 verleiht evangelischen Gemeinden und Einrichtungen Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts. Der bereitgestellte Text ist nahezu vollständig gekürzt; die Beurteilung ist daher mit erheblicher Unsicherheit behaftet, folgt aber dem Muster gleichartiger Kundmachungen.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Kundmachung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 2. November 1974 über die Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche StF: BGBl. Nr. 695/1974 – Gemäß § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche wird kundgemacht: e-rk3 BGBl. Nr. 182/1961 24.02.2025 10009370 NOR11009561 N7197410709W

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz