Anerkennung der Armenisch-apostolischen Kirche in Österreich
· V · BGBl. Nr. 5/1973 · in Kraft seit 1973-01-06
74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung aus dem Jahr 1973 ist der konstitutive Anerkennungsakt der Armenisch-apostolischen Kirche in Österreich als gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft. Die Gemeinschaft besteht weiterhin; ihre Rechtsstellung als anerkannte Religionsgesellschaft gründet auf diesem Akt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Anerkennung der Armenisch-apostolischen Kirche in Österreich BGBl. Nr. 5/1973 06.01.1973 Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 12. Dezember 1972 betreffend die Anerkennung der Anhänger der Armenisch-apostolischen Kirche in Österreich als Religionsgesellschaft StF: BGBl. Nr. 5/1973 Auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 20. Mai 1874, RGBl. Nr. 68, betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften, wird verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Die Anerkennung der Anhänger der Armenisch-apostolischen Kirche als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Armenisch-apostolische Kirche in Österreich“ wird ausgesprochen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz