Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Ägypten)

· Vertrag – Ägypten · BGBl. Nr. 435/1973 · in Kraft seit 1973-09-11

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Ein Kultur-, Wissenschafts- und Bildungsabkommen mit Ägypten. Es begründet zwischenstaatliche Zusammenarbeit und belastet keine Bürger oder Unternehmen im Inland.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Vertragsstaaten werden die direkte Zusammenarbeit zwischen den Bildungs- und Forschungsinstitutionen beider Länder auf den Gebieten der Wissenschaft und Forschung, des Hochschul-, des allgemeinbildenden sowie des berufsbildenden Schulwesens, der Literatur und Kunst, der kulturellen Information und des öffentlichen Gesundheitswesens fördern. Bildungsinstitution, Hochschulwesen 28.02.2019 10009354 NOR12119429 N7197333480L

KI-Analyse · 2026-07-20 · 26 §§ im Datensatz