Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Polen)

· Vertrag – Polen · BGBl. Nr. 434/1973 · in Kraft seit 1973-07-25

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Abkommen von 1973 ueber kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit mit der Volksrepublik Polen; benigner Kooperationsrahmen ohne Freiheitseingriff, wenngleich inhaltlich ueberaltert.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Vertragsstaaten werden im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen dieses Abkommens die Entwicklung der Zusammenarbeit in den Bereichen der Wissenschaft und Forschung, der schulischen und außerschulischen Bildung, des Gesundheitswesen, der Kultur und Kunst, des Rundfunks, Fernsehens, Films, der Presse und anderer Massenmedien sowie des Sports, insbesondere durch den Austausch von Personen, unterstützen. 28.02.2019 10009353 NOR12119454 N7197333505L

KI-Analyse · 2026-07-20 · 23 §§ im Datensatz