Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Rumänien)
· Vertrag – Rumänien · BGBl. Nr. 140/1973 · in Kraft seit 1972-11-27
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen ueber kulturelle Zusammenarbeit schraenkt keine Freiheit ein. Kultur ist kein unmittelbar durch EU-Recht geregelter Bereich; die Vereinbarung dient legitimer auswaertiger Kulturpolitik, wenngleich sie weitgehend ruht.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 23 §§ im Datensatz