Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche
· K · BGBl. Nr. 450/1971 · in Kraft seit 1971-12-29
74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.