Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Konferenz für Molekularbiologie
· Vertrag - Multilateral · BGBl. Nr. 273/1970 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 386/1988 · in Kraft seit 1988-07-22
79/02 Forschung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen begründet die Mitwirkung an der Europäischen Konferenz für Molekularbiologie und fördert die Forschungszusammenarbeit. Es hat keinen freiheitsbeschränkenden Inhalt.
Kategorien
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