Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Konferenz für Molekularbiologie

· Vertrag - Multilateral · BGBl. Nr. 273/1970 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 386/1988 · in Kraft seit 1988-07-22

79/02 Forschung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen begründet die Mitwirkung an der Europäischen Konferenz für Molekularbiologie und fördert die Forschungszusammenarbeit. Es hat keinen freiheitsbeschränkenden Inhalt.

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