Deregulierung, aber richtig

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Rechtspersönlichkeit des Evangelischen Vereins für Innere Mission in Kärnten

· K · BGBl. Nr. 4/1968 · in Kraft seit 1968-01-05

74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung verleiht dem Evangelischen Verein für Innere Mission in Kärnten Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts. Solange die Organisation existiert, bildet dieser Akt die formelle Grundlage ihrer öffentlich-rechtlichen Stellung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Dem Evangelischen Verein für Innere Mission in Kärnten (mit dem derzeitigen Sitz in Spittal/Drau, 10. Oktober-Straße 8) kommt gemäß § 4 Abs. 1 des zitierten Bundesgesetzes ab 27. September 1967 Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts zu.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz