Deregulierung, aber richtig

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Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten samt Ausführungsbestimmungen und Protokoll

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 58/1964 · in Kraft seit 1964-06-25

79/04 Kultur- und Denkmalschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten; humanitaervoelkerrechtlicher Standard, der weiterhin gilt und keine inlaendische Freiheit einschraenkt.

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