Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten samt Ausführungsbestimmungen und Protokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 58/1964 · in Kraft seit 1964-06-25
79/04 Kultur- und Denkmalschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten; humanitaervoelkerrechtlicher Standard, der weiterhin gilt und keine inlaendische Freiheit einschraenkt.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 43 §§ im Datensatz