Europäisches Abkommen über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 143/1961 · in Kraft seit 1961-11-27
79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Europaratsabkommen zur Anerkennung akademischer Grade; erweitert die Freizuegigkeit und ist weitgehend durch das Lissabonner Anerkennungsuebereinkommen (10010147) ueberlagert, belastet aber niemanden.
Kategorien
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