Internationales Institut für Kältetechnik
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 110/1961 · in Kraft seit 1959-12-22
79/02 Forschung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Mitgliedschaft im Internationalen Institut fuer Kaeltetechnik, einer weiter bestehenden Forschungsorganisation; keine Beschraenkung inlaendischer Freiheiten.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 35 §§ im Datensatz