Deregulierung, aber richtig

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Internationales Institut für Kältetechnik

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 110/1961 · in Kraft seit 1959-12-22

79/02 Forschung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Mitgliedschaft im Internationalen Institut fuer Kaeltetechnik, einer weiter bestehenden Forschungsorganisation; keine Beschraenkung inlaendischer Freiheiten.

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