Bestehende Gemeinden der Evangelischen Kirche
· K · BGBl. Nr. 242/1961 · in Kraft seit 1961-10-20
74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung enthält die amtliche Liste der evangelischen Kirchengemeinden in Österreich und wurde zuletzt 2025 aktualisiert. Sie ist damit ein aktiv gepflegtes, lebendes Dokument mit fortlaufender Rechtswirkung für die öffentlich-rechtliche Stellung der darin erfassten Gemeinden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundesministeriums für Unterricht vom 5. Oktober 1961, über die bestehenden Gemeinden der Evangelischen Kirche StF: BGBl. Nr. 242/1961 BGBl. II Nr. 228/2025 Auf Grund des § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche werden – nach Anhören des Evangelischen Oberkirchenrates Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses als Evangelischer Kirchenleitung im Sinne des § 7 des genannten Bundesgesetzes – folgende Gemeinden aller Stufen der Evangelischen Kirche als bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens des genannten Bundesgesetzes, das ist am 20. Juli 1961, bestehend bezeichnet: e-rk3 BGBl. Nr. 182/1961 27.10.2025 10009256 NOR11009447 N7196110702W
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz