Gründung einer Europäischen Organisation für photogrammetrische experimentelle Untersuchungen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 25/1958 · in Kraft seit 1958-02-16
79/02 Forschung · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Forschungskooperationsvertrag; die Organisation besteht (heute als EuroSDR) fort und der Vertrag belastet weder Buerger noch Wirtschaft.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz