Deregulierung, aber richtig

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Europäisches Kulturabkommen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 80/1958 · in Kraft seit 1958-03-04

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Multilateraler Kulturvertrag des Europarates, der Zusammenarbeit und Austausch foerdert und keine inlaendischen Freiheiten einschraenkt; als voelkerrechtliche Bindung legitim.

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