Deregulierung, aber richtig

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Notenwechsel zwischen Österreich und Italien über die gegenseitige Anerkennung akademischer Titel und Grade

· Vertrag – Italien · BGBl. Nr. 87/1956 · in Kraft seit 1955-10-14

79/01 Schulen, Universitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU Directive 2005/36/EC on recognition of professional qualifications (as amended by Directive 2013/55/EU) provides comprehensive automatic mutual recognition of qualifications between EU member states including Austria and Italy.

Begründung

Dieser Notenwechsel aus 1955/56 listete gleichwertige Hochschultitel zwischen Österreich und Italien auf. Heute sind beide Länder EU-Mitglieder: Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) regelt die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen umfassend und automatisch. Der Notenwechsel mit seinen veralteten Titeln ist vollständig überholt und kann ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

79/01 Schulen, Universitäten Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft in Rom und dem Italienischen Außenministerium über die gegenseitige Anerkennung akademischer Titel und Grade. StF: BGBl. Nr. 87/1956 (NR: GP VII RV 719 AB 746 S. 93. BR: S. 113.) Nachdem der am 14. Oktober 1955 in Rom durchgeführte Notenwechsel zwischen der Österreichischen Botschaft in Rom und dem Italienischen Außenministerium über die gegenseitige Anerkennung akademischer Titel und Grade samt Anhang, welches also lautet: ... . die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Notenwechsel samt Anhang für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Notenwechsel enthaltenen Bestimmungen. Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Unterricht und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden. Geschehen zu Wien, den 29. Feber 1956. Die im Notenwechsel getroffenen Vereinbarungen traten am 14. Oktober 1955 in Kraft. e

Art. 1 — (Übersetzung) ↗ RIS

(Übersetzung) Ministerium für die Auswärtigen Angelegenheiten N. 36 A/7711/347 Rom, den 14. Oktober 1955. Herr Botschafter! Als Ergebnis der am 11. und 12. lfd. Monats in Rom durchgeführten Arbeiten der nach Art. 10 des italienisch-österreichischen Kulturabkommens vorgesehenen Gemischten Expertenkommission, beehre ich mich, Euer Exzellenz folgendes mitzuteilen: 1. Es ist die volle Gleichwertigkeit der Titel festgelegt worden, die in der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil dieser Note bildenden Liste aufgezählt sind. Zum Zwecke der Anerkennung müssen die italienischen Staatsbürger, die akademische Titel in Österreich erworben haben, die erforderlichen Unterlagen den zuständigen italienischen Behörden im Wege des Ministeriums für die Auswärtigen Angelegenheiten (Direzione Generale, Relazioni Culturali) vorlegen; die österreichischen Staatsbürger, die akademische Titel in Italien erworben haben, werden die erforderlichen Unterlagen dem Bundesministerium für Unterricht vorlegen. Nach Erklärung der Gleichwertigkeit der Titel müssen die Interessierten, um den Beruf ausüben zu können, die Staatsprüfungen bestanden haben, die nach den Bestimmungen des eigenen Landes vorgeschrieb

Anl. 1 — Elenco ↗ RIS

Anlage Elenco dei titoli accademici equivalenti Titoli italiani Österreichischer Titel (Fach) Ottenuti in Austria presso laurea in medicina e chirurgia Doctor medicinae universae Universität, medizinische Fakultät laurea in chimica Doctor philosophiae (in chemia) Universität, philosophische Fakultät laurea in chimica industriale Diplomingenieur (technische Chemie) Technische Hochschule, Fakultät für Naturwissenschaften laurea in fisica Doctor philosophiae (Physica, geophysica) oder Universität, philosophische Fakultät Diplomingenieur (technische Physik) Technische Hochschule, Fakultät für Naturwissenschaften laurea in matematica e fisica Doctor philosophiae (mathematica, physica, astronomia) Universität, philosophische Fakultät laurea in scienze matematiche Doctor philosophiae (mathematica) Universität, philosophische Fakultät laurea in scienze naturali Doctor philosophiae (mineralogia et petrologia, botanica, zoologia) Universität, philosophische Fakultät laurea in scienze biologiche Doctor philosophiae (biologia generalis, botanica, zoologia, antropologia, historia scientiarum naturalium) Universität, philosophische Fakultät laurea in scienze geologiche Doctor philosophiae (geolo

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