Kulturübereinkommen (Vereinigtes Königreich)
· Vertrag – Vereinigtes Königreich · BGBl. Nr. 60/1953 · in Kraft seit 1953-04-25
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik) · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Kulturuebereinkommen mit dem Vereinigten Koenigreich foerdert Austausch in Sprache, Wissenschaft und Bildung. Kulturzusammenarbeit ist eine legitime aussenpolitische Aufgabe ohne Freiheitsbeschraenkung.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel I. Jede vertragschließende Regierung wird für die Schaffung von Lehrkanzeln, Dozenturen, Lektoraten und Lehrgängen über Sprache, Literatur und Geschichte des Gebietes der anderen Regierung und sonstige sich auf dieses Land beziehende Sachgebiete an Hochschulen und anderen Lehranstalten ihres Staatsgebietes eintreten.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 19 §§ im Datensatz