Deregulierung, aber richtig

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Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO)

· Vertrag - Multilateral · BGBl. Nr. 49/1949 · in Kraft seit 1948-08-13

79/05 UNESCO · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die UNESCO-Verfassung begründet die Mitgliedschaft Österreichs in einer internationalen Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Sie betrifft die zwischenstaatliche Ebene und schränkt keine inländische Freiheit ein.

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