Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die Bestimmungen des Staatsvertrages von Saint-Germain über archivalische Fragen

· Vertrag – Rumänien · BGBl. Nr. 583/1922 · in Kraft seit 1921-10-05

79/04 Kultur- und Denkmalschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Uebereinkommen setzt archivrechtliche Bestimmungen des Staatsvertrags von Saint-Germain um und regelt die Zuordnung und den Zugang zu Archivbestaenden. Auch wenn die urspruengliche Aufteilung laengst vollzogen ist, kann es fortbestehende Eigentums- und Zugangsfragen betreffen; ein Freiheitseingriff besteht nicht.

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