Übereinkommen zwischen Österreich und Rumänien betreffend die Bestimmungen des Staatsvertrages von Saint-Germain über archivalische Fragen
· Vertrag – Rumänien · BGBl. Nr. 583/1922 · in Kraft seit 1921-10-05
79/04 Kultur- und Denkmalschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Uebereinkommen setzt archivrechtliche Bestimmungen des Staatsvertrags von Saint-Germain um und regelt die Zuordnung und den Zugang zu Archivbestaenden. Auch wenn die urspruengliche Aufteilung laengst vollzogen ist, kann es fortbestehende Eigentums- und Zugangsfragen betreffen; ein Freiheitseingriff besteht nicht.
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