Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten
· BG · RGBl. Nr. 57/1890 · in Kraft seit 1890-04-15
74/01 Gesetzliche Anerkennung, äußere Rechtsverhältnisse · Gesamte Fassung im RIS ↗
Dieses Gesetz wurde im Demo-Datensatz noch nicht bewertet.
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