Deregulierung, aber richtig

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Ausbildung und Austausch von jungen Arbeitskräften (Kanada)

· Vertrag – Kanada · BGBl. III Nr. 175/1998 · in Kraft seit 1998-12-01

69/02 Arbeitsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung erleichtert den Austausch junger Arbeitskräfte zwischen Österreich und Kanada und erweitert die Mobilität. Sie enthält keine Freiheitsbeschränkung.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

1. Jede der Vertragsparteien stellt in Übereinstimmung mit ihren jeweils geltenden nationalen Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien betreffend Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung auf der Grundlage der Reziprozität und in großzügiger Weise den Teilnehmern und Teilnehmerinnen des jeweils anderen Landes am Kanadisch-Österreichischen Programm für unternehmensinterne und bei Partnerunternehmen durchgeführte Ausbildung oder am Kanadisch-Österreichischen Jungarbeitskräfte-Austauschprogramm, welche die in den angeschlossenen Anhängen angeführten Erfordernisse erfüllen, die in den Anhängen näher bezeichneten amtlichen Dokumente aus. Die angeschlossenen Anhänge sind Bestandteil dieser Vereinbarung. 2. Beide Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, daß in ihren jeweiligen Ländern Dienstverträge oder -vereinbarungen, die von Teilnehmern oder Teilnehmerinnen am Kanadisch-Österreichischen Programm für unternehmensinterne und bei Partnerunternehmen durchgeführte Ausbildung oder am Kanadisch-Österreichischen Jungarbeitskräfte-Austauschprogramm und ihren Arbeitgebern unterzeichnet wurden, die jeweils geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen erfüllen müssen und für beide Unterzeichner rechtsverbindli

KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz